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Aktuelle Informationen – Telematikinfrastruktur 11/2020

Robert Muhlack

18. November 2020

Bestellabwicklung der Fachmodule

Wir bekommen zur Zeit viele Fragen bezüglich der neuen Fachmodule der Telematikinfrastruktur KIM sowie NFDM und eMP. Wir möchten Sie mit dieser Beitrag noch einmal aufklären was genau für die Umsetzung nötig ist.

Viele Praxen haben sich schon für das sogenannte PTV3 Upgrade entschieden was die Basis für die Verwendung aller Fachmodule ist. Dieses PTV3 Upgrade kann durch uns bezogen werden. Sollten Sie das Konnektor Upgrade noch nicht besitzen dann kommen Sie doch gern auf uns zu oder wählen Sie im beigefügten Antrag (Antrag Fachmodule.pdf) NFDM, eMP-Fachdienst (Konnektor Upgrade) zusätzlich an.

Die Förderung der Fachmodule können Sie dem Antrag oder aus einem Blogeintrag (https://doctago.de/kim-nfdm-emp/) auf unserer Webseite entnehmen.

Der KIM-Dienst wird von allen Praxen spätestens ab dem 1. Januar 2021 benötigt. Das ist im Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgeschrieben.

Dieser Dienst kann nur über den Antrag im Anhang bei i-Motion bestellt werden. Sollten Sie das PTV3 Upgrade bei uns schon bestellt haben, dann füllen Sie bitte nur Bereiche, wie in Abbildung_01.jpg und Abbildung_02.jpg beschrieben, aus.

Kostenerstattung für KIM-Dienst ist fest geregelt

Der KIM-Dienst wird von den Krankenkassen nochmal separat gefördert und von der KV wie folgt vergütet.

Die KBV schreibt dazu: „Mit der Finanzierungsvereinbarung, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat, sind die Kosten abgedeckt. Für die Einrichtung des Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 100 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert. Hinzukommen für den eArztbrief bis zu 23,40 Euro je Arzt und Quartal für den Versand und Empfang sowie ab Juli eine Strukturförderpauschale von einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je versendetem eArztbrief. Damit soll der Umstieg in die elektronische Kommunikation beschleunigt werden.“

Bereits ab Juli darf der Versand und Empfang von eArztbriefen grundsätzlich nur noch vergütet werden, wenn ein KIM-Dienst im Einsatz ist. Das sieht ebenfalls das Gesetz vor.

Bitte beachten Sie, dass sie je Arzt eine HBA für jeden Behandler benötigen. Diese Heilberufsausweise können Sie bei medisign (https://www.medisign.de/produkte/elektronische-heilberufsausweise-ehba/earztausweis-ea/) oder der Bundesdruckerei (https://www.bundesdruckerei.de/de/loesungen/Elektronischer-Heilberufsausweis-eHBA) bestellen.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema Telematikinfrastruktur – Fachmodule haben, dann kommen Sie gern auf uns zu.

Antrag Fachmodule herunterladen

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