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Förderung für TI Fachanwendungen KIM, NFDM & eMP

Robert Muhlack

16. September 2020

Einführung weiterer TI Anwendungen

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie wie gewohnt über Neuerungen im Bereich der IT für das Gesundheitswesen informieren. Ab sofort werden die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur ausgerollt, die in den nächsten Jahren verpflichtend werden.

Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) stehen nun die nächsten Fachanwendungen in den Startlöchern. Diese bieten Ihnen einen echten Mehrwert – sei es durch hohe Therapiesicherheit oder zusätzliche Vergütungschancen (z. B. für die Erstellung eines Notfalldatensatzes auf der eGK).

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die dritte neue Anwendung innerhalb der TI legen, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM, ehemals KOM-LE). KIM ermöglicht einen sicheren, rechtsverbindlichen Datenaustausch mit allen Akteuren innerhalb der TI. Wichtig hierbei: das kürzlich im Bundestag beschlossene Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) schreibt ab 01.01.2021 einen Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) via KIM-Dienst vor. Das bedeutet für Sie, dass eine Teilnahme an KIM unumgänglich ist.

Kosten für die TI Fachmodule KIM & NFDM werden erstattet

Die Kosten, die Praxen entstehen, wenn sie sich für die folgenden Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), den elektronischen Medikationsplan (eMP) oder den KIM-Dienst rüsten, werden von der KV gefördert.

  • Konnektor e-Health Update – 530,00 € (einmalig)

  • Erhöhung der Wartungspauschale – 04,50 € (quartalsweise)

  • Zusätzliches Kartenterminal je angefangene 625 Betriebsstätten-Fälle mit persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt – 535,00 € (einmalig)

  • KIM-Dienst Einrichtung – 100,00 € (einmalig)

  • Erhöhung der Wartungspauschale für den KIM-Dienst je Praxis – 23,40 € (quartalsweise)

Bitte informieren Sie sich über die Kostenerstattung bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung.

Die KBV Finanzierungsübersicht finden Sie hier .

Aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur 11/2020

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